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   OLG Schleswig, 24.08.2011 - 2 W 261/10   

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https://dejure.org/2011,61033
OLG Schleswig, 24.08.2011 - 2 W 261/10 (https://dejure.org/2011,61033)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24.08.2011 - 2 W 261/10 (https://dejure.org/2011,61033)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24. August 2011 - 2 W 261/10 (https://dejure.org/2011,61033)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • steuerrechtsiegen.de

    Eintragung einer Sicherungshypothek wegen Steuerrückständen auf Antrag des Finanzamts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Schleswig, 11.04.2006 - 2 W 249/05

    Vorlage zum BGH: Eintragung eines Amtswiderspruchs im Grundbuch im Beschwerdewege

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.08.2011 - 2 W 261/10
    Die Eintragung eines Amtswiderspruchs kann auch auf diesem Wege nur verlangt werden, wenn die beanstandete Eintragung unter Verletzung gesetzlicher Vorschriften im Sinne des § 53 Abs. 1 S. 1 GBO erfolgt ist (h. M., vgl. nur Senat, FGPrax 2006, S. 150 f.; Demharter, Grundbuchordnung, 28. Auflage, § 53 Rn. 23 - jeweils m. w. N.).
  • BGH, 16.04.1975 - V ZB 22/74

    Beschwerde gegen Grundbucheintragung

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.08.2011 - 2 W 261/10
    Der Beteiligte zu 2. wendet sich gegen die Eintragung einer Sicherungshypothek, welche dem öffentlichen Glauben des Grundbuchs unterliegt (vgl. BGHZ 64, 194).
  • OLG München, 09.07.2009 - 34 Wx 52/09

    Grundbuchverfahren: Besetzung des Landgerichts im zulassungsfreien

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.08.2011 - 2 W 261/10
    Es ist daher nicht erforderlich, einen vollstreckbaren Titel mit Zustellungsnachweis oder sonstige die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung betreffende Unterlagen vorzulegen (BGHZ 3, 140; OLG München, NotBZ 2010, S. 314).
  • BFH, 26.06.1997 - VII B 52/97

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.08.2011 - 2 W 261/10
    Ein Eintragungsantrag, der eine Bestätigung nach § 322 Abs. 3 S. 3 AO enthält, ist vielmehr ein Verwaltungsakt, der selbständig - beim Finanzgericht - angefochten werden kann (vgl. nur BFH, Beschluss vom 26. Juni 1997, VII B 52/97, bei juris, m. w. N. aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes).
  • BGH, 14.07.1951 - V ZB 4/51

    Zwangshypothek für Steuerrückstände

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.08.2011 - 2 W 261/10
    Es ist daher nicht erforderlich, einen vollstreckbaren Titel mit Zustellungsnachweis oder sonstige die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung betreffende Unterlagen vorzulegen (BGHZ 3, 140; OLG München, NotBZ 2010, S. 314).
  • BayObLG, 23.07.1970 - BReg. 2 Z 39/70

    Prüfungspflicht bei Ersuchen

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.08.2011 - 2 W 261/10
    Bei einem derartigen Ersuchen trägt allein die ersuchende Behörde die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit dieses Aktes (BayObLGZ 1970, S. 182 ff., 184 f.).
  • OLG Stuttgart, 06.03.2018 - 6 W 10/18

    Zwangsvollstreckung von Zug-um-Zug-Leistungen: Geltendmachung der Beendigung des

    Auch § 766 ZPO wäre vorliegend nicht anwendbar, da dieser allgemein als von § 71 Abs. 2 GBO verdrängt angesehen wird (OLG Köln, Beschluss vom 23.10.1995 - 2 Wx 32/95 -, juris (nur Kurztext); OLG Schleswig, Beschluss vom 24.08.2011 - 2 W 261/10 -, Rn. 14, juris; Seibel in Zöller, ZPO, 32. Aufl., § 867 ZPO, Rn. 24; Becker in Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl., § 867 ZPO, Rn. 12; Dörndorfer in MünchKommZPO, 5. Aufl., § 867 ZPO, Rn. 74; Bartels in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 867 ZPO, Rn. 36).
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